Jedes Jahr im Frühjahr richten sich die Blicke der Beschäftigten in der Elektroindustrie auf die KV-Verhandlungen. Für 2025 steht jetzt fest: Die Löhne und Gehälter steigen um 3 Prozent – eine spürbare Anpassung, die laut GPA (Gewerkschaft der Privatangestellten) ab Mai in Kraft tritt.

KV-Lohn-/Gehaltserhöhung: +3 % ·
Neuer Mindestlohn (Arbeiter): 2.478,76 € ·
Ist-Lohn-/Gehaltserhöhung: max. +2,75 % ·
Gültig ab: 1. Mai 2025 ·
Verhandlungsabschluss: 6. Juni 2025

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
2Was unklar ist
  • Details zu den KV-Verhandlungen 2026
  • Auswirkungen der Inflation auf die nächste Runde
  • Individuelle Ist-Lohn-Erhöhungen einzelner Betriebe
3Zeitleisten-Signal
  • 1. Mai 2025: Inkrafttreten des KV (WKO)
  • 6. Juni 2025: Verhandlungsabschluss (FEEI)
  • April 2026: Voraussichtliches Ende der Laufzeit (GPA)
4Wie es weitergeht
  • Verhandlungen für 2026 starten voraussichtlich im April 2026
  • Forderungen der Gewerkschaft werden voraussichtlich steigen
  • Betriebe müssen individuelle Ist-Lohn-Erhöhungen umsetzen

Die folgende Tabelle fasst die zentralen Kennzahlen des Abschlusses zusammen.

Wichtige Kennzahlen des KV Elektroindustrie 2025
Merkmal Wert
Kollektivvertragspartner GPA (Gewerkschaft) und FEEI (Arbeitgeberverband) (GPA)
Laufzeit 1. Mai 2025 – 30. April 2026 (FEEI)
Erhöhung KV-Mindestlohn +3 % (FEEI)
Erhöhung Ist-Lohn (maximal) +2,75 % (GPA)
Neuer Mindestlohn (monatlich) 2.478,76 € (WKO Gehaltsordnung)
Anzahl der Beschäftigten (ca.) ca. 65.000 (FEEI)

Die Implikation: Die 3 % Erhöhung liegt über der aktuellen Inflation in Österreich, was einen realen Kaufkraftzuwachs bedeutet.

Wie hoch ist der KV Elektroindustrie 2025?

Welche Erhöhungen wurden vereinbart?

Der Kollektivvertrag für die Elektro- und Elektronikindustrie sieht ab 1. Mai 2025 eine Erhöhung der KV-Löhne und KV-Gehälter um 3 Prozent vor. Das bestätigen sowohl die GPA (Gewerkschaft der Privatangestellten) als auch der FEEI (Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie). Hinzu kommt eine Ist-Lohn-/Gehaltserhöhung von maximal 2,75 Prozent. Diese betrifft die tatsächlich bezogenen Löhne und Gehälter der einzelnen Arbeitnehmer und wird von den Arbeitgebern individuell umgesetzt. Auch Lehrlingseinkommen, Reiseaufwandsentschädigungen und Zulagen steigen um 3 Prozent (FEEI).

Wie sehen die neuen Mindestgehälter aus?

Die offizielle Gehaltsordnung der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) weist die neuen Mindestgrundgehälter aus. Für die Beschäftigtengruppe A (Grundstufe) beträgt der Wert ab Mai 2025 2.478,76 Euro. In Gruppe B sind es 2.504,31 Euro, in der Spitzengruppe H 4.762,59 Euro. Die Vorrückungswerte sind nach 2, 4, 7 und 10 Beschäftigungsjahren gestaffelt. Einen vollständigen Tabellenüberblick bietet die WKO auf ihrer Webseite.

Fazit: Die 3-Prozent-Erhöhung überkompensiert die aktuelle Inflation in Österreich (ca. 2,5 %). Für die rund 65.000 Beschäftigten bedeutet das einen realen Kaufkraftzuwachs. Arbeitgeber müssen die Ist-Lohn-Erhöhung von maximal 2,75 % individuell umsetzen – hier lohnt der Blick in den eigenen Arbeitsvertrag.
Das Fazit

Die 3-Prozent-Erhöhung liegt über der aktuellen Inflation von rund 2,5 %. Für die Beschäftigten der Elektroindustrie bedeutet das einen realen Zuwachs – aber die nächste Verhandlungsrunde könnte härter werden, wenn die Teuerung anzieht.

Welche Änderungen gibt es bei den KV-Verhandlungen 2026?

Wann beginnen die Verhandlungen für 2026?

Die Verhandlungen für den KV 2026 sind noch nicht abgeschlossen – sie beginnen voraussichtlich im April 2026. Der aktuelle KV läuft bis zum 30. April 2026, wie GPA und FEEI übereinstimmend mitteilen. Erfahrungsgemäß starten die Gespräche einige Wochen vor Laufzeitende.

Welche Forderungen werden erwartet?

Zwar liegen noch keine konkreten Forderungen auf dem Tisch, doch angesichts der anhaltenden Inflation und der gestiegenen Lebenshaltungskosten ist mit einem deutlich höheren Abschluss zu rechnen. Die Gewerkschaft GPA hat in der Vergangenheit stets auf einen Inflationsausgleich plus realen Zuwachs gepocht. Arbeitgeber verweisen dagegen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Branche. Der Kompromiss für 2025 – 3 % KV-Erhöhung bei maximal 2,75 % Ist-Lohn – dürfte als Basis für 2026 dienen. Eine offizielle Verhandlungsrunde wird für das erste Quartal 2026 erwartet.

Was gilt für Arbeiter im KV Elektroindustrie 2025?

Welche Mindestlöhne gelten für Arbeiter?

Der Kollektivvertrag gilt gleichermaßen für Arbeiter und Angestellte in der Elektro- und Elektronikindustrie. Für Arbeiter wird der Mindestlohn auf 2.478,76 Euro monatlich angehoben (WKO Gehaltsordnung). Die Ist-Lohn-Erhöhung liegt auch hier bei maximal 2,75 % und wird individuell vereinbart. Zudem gelten die gleichen Regelungen für Überstundenzuschläge, Zulagen und Sonderzahlungen. Einen separaten Lohntarif für Arbeiter gibt es nicht – die Gehaltsordnung gilt für alle Beschäftigten.

Gibt es Unterschiede zu Angestellten?

In den meisten Punkten sind Arbeiter und Angestellte gleichgestellt. Allerdings können bei Arbeitern zusätzliche Branchenzuschläge (z. B. für Schichtarbeit) greifen, die im FEEI-Info detailliert aufgeführt sind. Die Kündigungsfristen und das Jubiläumsgeld unterscheiden sich nicht nach Arbeiter- oder Angestelltenstatus – sie sind einheitlich im KV geregelt.

Fazit: Arbeiter und Angestellte profitieren von denselben KV-Erhöhungen. Der neue Mindestlohn von 2.478,76 € gilt für beide Gruppen. Individuelle Abweichungen sind nur bei den Ist-Löhnen möglich – hier sollten Arbeitnehmer ihre Abrechnung prüfen.

Wie wird das Jubiläumsgeld im KV Elektroindustrie 2025 berechnet?

Wer hat Anspruch auf Jubiläumsgeld?

Das Jubiläumsgeld ist im Kollektivvertrag der Elektroindustrie festgeschrieben. Anspruch haben alle Arbeitnehmer, die eine ununterbrochene Betriebszugehörigkeit von mindestens fünf Jahren vorweisen können. Die Staffelung erfolgt nach Dienstjahren, wobei die höchsten Beträge ab 25 Jahren Betriebszugehörigkeit gezahlt werden (WKO KV-Text).

Wie hoch ist das Jubiläumsgeld 2025?

Die genaue Höhe richtet sich nach dem kollektivvertraglichen Gehalt der letzten 12 Monate. Konkrete Euro-Beträge veröffentlicht die WKO in der offiziellen KV-Vereinbarung. Da die Gehälter ab Mai 2025 um 3 % steigen, erhöht sich auch das Jubiläumsgeld entsprechend. Arbeitnehmer sollten die genauen Prozentsätze und Stufen in der KV-Urkunde nachlesen, die auf den Webseiten von GPA und FEEI abrufbar ist.

Welche Kündigungsfristen gelten im KV Elektroindustrie 2025?

Gelten besondere Fristen für Arbeiter und Angestellte?

Der KV Elektroindustrie enthält detaillierte Kündigungsfristen, die für Arbeiter und Angestellte weitgehend identisch sind. Mit zunehmender Betriebszugehörigkeit verlängern sich die Fristen. Laut WKO KV-Text beträgt die Grundkündigungsfrist eine Woche – nach zwei Jahren Betriebszugehörigkeit vier Wochen, nach fünf Jahren sechs Wochen und nach zehn Jahren drei Monate. Diese Staffelung gilt sowohl für Arbeitnehmer- als auch für Arbeitgeberkündigungen.

Wo sind die Kündigungsbestimmungen geregelt?

Die genauen Regelungen finden sich im Kollektivvertrag selbst, der über die Webseiten von GPA und FEEI als PDF bereitsteht. Zusätzlich können Betriebsvereinbarungen längere Fristen vorsehen – für Beschäftigte lohnt ein Blick in den eigenen Dienstvertrag.

Fazit: Die Kündigungsfristen im KV sind klar gestaffelt: Je länger die Betriebszugehörigkeit, desto länger die Frist. Arbeitnehmer mit über zehn Jahren Betriebszugehörigkeit genießen eine Frist von drei Monaten. Die KV-Regelung schafft Planbarkeit für beide Seiten.
Wichtig zu wissen

Die Kündigungsfristen gelten gleichermaßen für Arbeiter und Angestellte. Individuelle Verträge können abweichen – aber nur, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger sind.

Bestätigte Fakten und offene Punkte

Die Tabelle zeigt gesicherte Details und verbleibende Unklarheiten.

Was sicher ist und was noch unklar bleibt
Bestätigte Fakten Was unklar ist
KV-Lohn-Erhöhung von 3 % (GPA) Details zu den KV-Verhandlungen 2026
Neuer Mindestlohn 2.478,76 € (WKO) Auswirkungen der Inflation auf die nächste Runde
Ist-Lohn-Erhöhung max. 2,75 % (FEEI) Individuelle Ist-Lohn-Erhöhungen einzelner Betriebe
Gültigkeit ab 1. Mai 2025 (WKO)
Verhandlungsabschluss am 6. Juni 2025 (FEEI)

Der Haken: Die Ist-Lohn-Erhöhung bleibt unter dem KV-Satz – wer übertariflich bezahlt wird, muss genau prüfen, ob die volle Erhöhung ankommt.

Der Haken

Die 3 % KV-Erhöhung ist sicher – aber die individuelle Ist-Lohn-Erhöhung liegt nur bei maximal 2,75 %. Wer keine Betriebsvereinbarung oder übertarifliche Zulage hat, könnte real weniger bekommen als die 3 %. Arbeitnehmer sollten daher auf ihrer Gehaltsabrechnung kontrollieren, ob die volle KV-Erhöhung weitergegeben wurde.

Stimmen zur KV-Einigung

„Der Abschluss im Detail: KV-Lohn/-Gehalt: +3 Prozent, Ist-Lohn/-Gehalt: max. +2,75 Prozent für jene, die bereits über KV-Lohn liegen.“

– GPA (Gewerkschaft der Privatangestellten), offizielle Mitteilung zum KV-Abschluss 2025 (Quelle)

„Nach zähen und intensiven Verhandlungen haben sich die Sozialpartner auf einen KV für 2025 geeinigt. Die Erhöhung liegt bei 3 % und sichert die Wettbewerbsfähigkeit der Branche.“

– FEEI (Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie), Pressemitteilung (Quelle)

Fazit: Was die KV-Erhöhung für die Beschäftigten bedeutet

Die 3 % KV-Erhöhung ist ein solider Abschluss in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld. Sie liegt über der aktuellen Inflation und bringt den Beschäftigten einen realen Zuwachs. Allerdings zeigt der niedrigere Ist-Lohn-Spielraum, dass die Arbeitgeber die individuelle Gehaltsentwicklung bremsen wollen. Ein Plus für alle, die unter dem KV liegen – für Beschäftigte über KV ist der Verhandlungsspielraum begrenzt. Die nächste Runde 2026 wird zeigen, wie sich die Teuerung auf die Forderungen auswirkt. Für die rund 65.000 Arbeitnehmer in der Elektroindustrie heißt das: Wer jetzt nicht in die Gehaltstabelle schaut und die eigene Abrechnung prüft, könnte bares Geld verschenken.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen KV-Lohn und Ist-Lohn?

Der KV-Lohn (Kollektivvertragslohn) ist der Mindestlohn, der im Kollektivvertrag festgelegt ist und für alle Beschäftigten einer Branche gilt. Der Ist-Lohn ist der tatsächlich vom Arbeitgeber gezahlte Lohn, der über dem KV-Lohn liegen kann. Die KV-Erhöhung von 3 % bezieht sich auf die KV-Mindestlöhne, die Ist-Lohn-Erhöhung ist auf maximal 2,75 % begrenzt (GPA).

Wie wird die Mitarbeiterprämie ausgezahlt?

Die Mitarbeiterprämie (auch Gewinnbeteiligung) ist im KV der Elektroindustrie optional und wird in der Regel als Einmalzahlung oder Prämie für besondere Leistungen ausgezahlt. Sie ist nicht im kollektivvertraglichen Monatslohn enthalten und unterliegt eigenen steuerlichen Regelungen (FEEI).

Gilt der KV auch für Teilzeitkräfte?

Ja, der KV Elektroindustrie gilt für alle Arbeitnehmer, unabhängig vom Beschäftigungsausmaß. Teilzeitkräfte haben anteiligen Anspruch auf die KV-Löhne und -Gehälter sowie auf Sonderzahlungen und Urlaub. Die Kündigungsfristen und das Jubiläumsgeld werden ebenfalls aliquot berechnet (WKO KV-Text).

Welche Berufsgruppen fallen unter den KV?

Der KV Elektroindustrie erfasst alle Arbeiter und Angestellte in Betrieben der Elektro- und Elektronikindustrie, einschließlich Montage, Wartung, Entwicklung und Verwaltung. Ausgenommen sind leitende Angestellte in Positionen mit eigenständiger Einstellungs- und Entlassungsbefugnis (FEEI).

Kann ich den KV online einsehen?

Ja, der offizielle KV-Vertragstext und die Gehaltstabelle stehen als PDF auf den Webseiten von GPA und WKO zur Verfügung. Auch der FEEI bietet eine Zusammenfassung der wichtigsten Eckdaten.

Wie oft wird der KV neu verhandelt?

Der Kollektivvertrag für die Elektroindustrie wird jährlich neu verhandelt. Die Laufzeit beträgt in der Regel ein Jahr (1. Mai bis 30. April des Folgejahres). Die nächste Verhandlungsrunde für 2026 beginnt voraussichtlich im April 2026 (GPA).